Dienstleistungen

Errichtung der Stiftung

Das Stiftungszentrum begleitet bei der

Auswahl des Stiftungstyps

  • Rechtsfähige Stiftung
  • Treuhandstiftung
  • Stiftungsfonds
  • Stifterdarlehen


Wie begleitet das Evangelische Johannesstift Stiftungen?


Stiftungszweck

Zu bestimmen, welches Profil eine Stiftung erhält, ist das vornehmste Recht der Stifterin oder des Stifters. Stiftungen tragen eine individuelle Handschrift. Sie vollenden Lebenswerke. Das Evangelische Johannesstift hilft Stifterinnen und Stiftern nach Kräften dabei, ihre Ziele zu formulieren und in die Tat umzusetzen.

Stiftungssatzung

Wir begleiten Sie bei der Erstellung der Stiftungssatzung und des „Stiftungsgeschäfts“ (d.h. die Willenserklärung, eine Stiftung zu gründen).
Dabei unterstützen uns Experten, die auch das Evangelische Johannesstift in vielen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechtes begleiten.

Stiftungsanerkennung

Stiftungen durchlaufen ein Anerkennungsverfahren. Das Evangelische Johannesstift übernimmt die Formalitäten und auf Ihren Wunsch die Korrespondenz der Stiftungsaufsicht und  dem Finanzamt gegenüber.

Stiftungsorgan

Das Organ einer Stiftung ist ein Vorstand oder das Kuratorium. Das Evangelische Johannesstift ist behilflich auf der Suche nach geeigneten Personen. Um die Verbindung zum Stifter und zum Evangelischen Johannesstift sicher zu stellen, sind Persönlichkeiten aus dem Evangelischen Johannesstift sowie die Stifterin oder der Stifter - wenn gewünscht - Mitglied im Vorstand. So wird garantiert, dass der Stiftungszweck auch nach dem Tode des Stifters in seinem Sinne und in enger Verbindung mit dem Evangelischen Johannesstift erfüllt wird.

Mittelvergabe

Das Evangelische Johannesstift sorgt für ein geregeltes Antrags- sowie Vergabeverfahren der Stiftungsmittel. Es gewährleistet, dass die Mittel effizient und direkt den Zwecken zu Gute kommt. Dabei sind eine fachliche und inhaltliche Begleitung gewährleistet.

Verwaltung der Stiftung

Der Katalog von Leistungen, die im Rahmen einer Stiftungsverwaltung anfallen oder nachgefragt werden können, umfasst typische Basis- oder Grundleistungen, die kostenfrei erbracht werden, und Zusatzleistungen, die auf Wunsch der Stiftung durch das Stiftungszentrum oder von ihm beauftragte Dritte gegen gesonderte Kosten wahrgenommen werden können.
Folgende Leistungen im Überblick:

  1. Vermögensangelegenheiten
  2. Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung
  3. Zweckverwirklichung
  4. Rechtliche Unterstützung und Behördenkontakte
  5. Service und Organisation
  6. Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit


Gebühren der Stiftungsverwaltung

Zur Deckung der Grundleistungen fallen keine Kosten an, sofern die Stiftung Zwecke des Evangelischen Johannesstifts unterstützt. Kosten Dritter werden weiter gegeben.

Vertragliche Regelungen zwischen Stiftungszentrum und Stiftung

Je nach gewählter Rechtsform stehen Musterdokumente zur Verfügung, die bei Bedarf individuell angepasst werden.

  1. Rechtsfähige Stiftung: Geschäftsbesorgungsvertrag, Satzung und Stiftungsgeschäft
  2. Treuhandstiftung: Erstellung von Treuhandvertrag und Satzung
  3. Stiftungsfonds: Vertrag
  4. Stifterdarlehen: Vertrag

 

Regelungen zur Mittelvergabe

Der Mittelvergabe liegen Vergaberichtlinien zu Grunde, die Antrags- und Vergabeverfahren genau regeln.