Geldauflagen und Bußgelder unterstützen Kinder
in Berlin und Brandenburg
Angebote der Suchtprävention und Bildungsprojekte für benachteiligte Kinder in Berlin und Brandenburg wären nicht möglich ohne Zuweisungen von Geldauflagen. Wir bitten Sie herzlich, die Arbeit des Evangelischen Johannesstifts durch Geldauflagen und Bußgelder zu unterstützen.
Im Rahmen unserer Kampagne Kinder beflügeln bieten wir an Berliner Grundschulen Workshops zur Suchtprävention (z.B. zum Thema Alkohol, Rauchen, Partydrogen, Medien) an. Kinder beflügeln fördert benachteiligte Kinder außerdem mit Angeboten zur Leseförderung, kulturellen oder naturwissenschaftlichen Bildung. Wir kämpfen gegen die Bildungsmisere in unserer Gesellschaft. Es darf nicht sein, dass Kinder aufgrund ihrer sozialen Herkunft von Bildung und Teilhabe ausgeschlossen sind.
Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen:
- Wir sind bei den Oberlandesgerichten Berlin, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen wie der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfüllen wir.
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Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig. Hierfür haben wir ein eigenes Sonderkonto Geldauflagen eingerichtet. So wird besonders darauf geachtet, dass für Geldauflagen-
zuweisungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. - Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir den zuweisenden Stellen zeitnah und verlässlich.
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Wir erfüllen alljährlich unsere Rechenschaftspflicht gegenüber den Oberlandesgerichten.
Unser Geldauflagenkonto:
Evangelisches Johannesstift
Geldauflagenkonto 523 306 900
Berliner Bank BLZ 100 708 48
Gern senden wir Ihnen für die Zuweisung folgende Materialien zu:
- Adressaufkleber
- vorgedruckte Überweisungsträger
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Info-Flyer


