Die Ausbildung richtet sich an interessierte und sozial engagierte Bewerberinnen und Bewerber
- mit dem Abschluss der Fachhochschulreife des Fachbereiches Sozialwesen.
- mit dem Abschluss der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder der Fachhochschulreife in einem anderen Studiengang
- sowie Praxiserfahrung im sozialen Bereich (mindestens 8 Wochen, dieses Praktikum kann auch nach der Bewerbung absolviert werden)
- mit mittlerem Schulabschluss sowie mehrjähriger Berufsausbildung oder Berufstätigkeit
Für die berufsbeleitende Ausbildung müssen die Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich
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eine mit mindestens die Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit erzieherische Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung
ausüben und - das Einverständnis des Arbeitsgebers zur Aufnahme des Studiums nachweisen.
Die Mitgliedschaft in einer Kirche ist keine Aufnahmevoraussetzung. Voraussetzung ist aber eine Offenheit für religiöse Fragestellungen.



